Alles Einzelfälle

Herr S. Frei

Erst zum Leserbrief Auf Ihre Einladung zum Dialog sch… ich, denn das hat mit einem Menschen ohne Wissen, Einsicht und Urteilsvermögen, der nur nachplappert und der sein „Wissen“ aus SZ, Spiegel, Stern, ARD und ZDF, also den Lügen- und Qualitätsmedien, holt, keinen Zweck:   Der Verlag Antaios beauftragte mich nicht mit der Werbung für das auf …

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Frau Richter

Frau Richter

Verehrte Frau Richter, der Hinweis „“Keine Werbung“ ist rechtlich bedeutungslos. Sie können mich anzeigen; mir passiert Nix. Einzig der Hinweis „Werbung verboten“ ist strikt zu beachten. Sie sehen also, ich informierte mich mustergültig über die Rechtslage. Ferner ist mein Bladl keine Werbung, sondern Bürgerinfo sowie rechter Hass und rechte Hetze und rechte Hetze zu verbreiten …

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Kritikerin Frau L.

Verehrte Frau L., in meinem Bladl handelt es sich um keine Verkaufswerbung, sondern Politinformation. Und die ist von der Aufforderung „Keine Werbung“ ausgenommen. Wir Rechte können unsere Anliegen nämlich nicht anders als mit Einwürfen in die Öffentlichkeit transportieren. Die Linken haben ja die Medienmacht (Funke, Dumont, Bertelsmann…) und entscheiden ideologie-motiviert, was den Lesern als Wahrheit …

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Gedanken

Gedanken für einen Münchner Uni-Doktor

Gedanken für einen Münchner Uni-Doktor, der sich mit seinem Multikulti und seiner Weltoffenheit brüstete. Er wies mich genüsslich auf einen Fehler im Bladltext hin und riet mir den Gebrauch eines Rechtschreibprogramms an, schrieb aber selber einen Fehler. (Ich hatte „Bildungsdungstradition“ getippt.): „Danke für den Hinweis, Herr Doktor! Das war echt a brutaler Fehler, der wo …

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